Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegekasse SGB XI

  • Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, An-/auskleiden.
  • Unterstützung bei der Mobilität (z.B. Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs und Treppen steigen).
  •  Zubereitungen von Mahlzeiten und unterstützen bei der Nahrungsaufnahme.
  • Reinigen der Wohnung.
  • Einkaufen

Wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen müssen, stellen Sie einen Antrag schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Krankenkasse. Ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt in der Regel in der häuslichen Umgebung, oder in einer stationären Einrichtung. Die Pflegekasse entscheidet dann über die Zuordnung zu einem Pflegegrad, die direkte Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen hat. Pflegegrad 1 bis 5 wird je nach Schwere der Beeinträchtigung festgelegt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrads.

Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat kann Kombinations-, Sach- und Geldleistung beantragen.

Die Pflegegrade sind: 
Pflegegrad Beeinträchtigung Geldleistung Sachleistung
1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 316,00 € 689,00 €
3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit 545,00 € 1298,00 €
4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 728,00 € 1612,00 €
5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 901,00 € 1995,00 €

Alle Pflegeleistungen der Pflegeversicherung 2020 im Überblick

Leistungsart Pflegegrad
1
Pflegegrad
2
Pflegegrad
3
Pflegegrad
4
Pflegegrad
5
Pflegesachleistung Gemäß § 36 SGB XI 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Pflegegeld gemäß §37 SGB XI 316 € 545 € 728 € 901 €
Beratungseinsatz, §37 Abs. 3 SGB XI
in der Regel nur bei Pflegegeldbezug
Optional Halbjährlich Verpflichtend Halbjährlich Verpflichtend Halbjährlich Verpflichtend Halbjährlich Verpflichtend Halbjährlich
Verhinderungspflege
(bis 6 Wochen oder auch stundenweise)
Durch Pflegedienst Gemäß §39 SGB XI
1.612 € Zzgl. max. 806 € aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Kurzzeitpflege (insgesamt bis
zu 2.418 €)
1.612 € Zzgl. max. 806 € aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Kurzzeitpflege (insgesamt bis
zu 2.418 €)
1.612 € Zzgl. max. 806 € aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Kurzzeitpflege (insgesamt bis
zu 2.418 €)
1.612 € Zzgl. max. 806 € aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Kurzzeitpflege (insgesamt bis
zu 2.418 €)
Tages-und Nacht- Pflege gemäß § 41 SGB XI 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Kurzeitpflege
(bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr)
gemäß § 42 SGB XI
1.612 € Zzgl. Max. 1.612 € Aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Verhinderungspfle- ge (insgesamt bis zu
3.224 €)
1.612 € Zzgl. Max. 1.612 € Aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Verhinderungspfle- ge (insgesamt bis zu
3.224 €)
1.612 € Zzgl. Max. 1.612 € Aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Verhinderungspfle- ge (insgesamt bis zu
3.224 €)
1.612 € Zzgl. Max. 1.612 € Aus noch nicht in Anspruch genom- menen Mitteln der Verhinderungspfle- ge (insgesamt bis zu
3.224 €)
Vollstationäre Pflege Gemäß § 43 SGB XI 125 € als Zuschuss gemäß §43 Abs. 3 SGB XI 770 € 1.262 € 1.775€ 2.005 €
Entlastungsbetrag Gemäß § 45b SGB XI 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
§ 45a Abs. 4 SGB XI
Angebote zur Unterstützung im Alltag,
Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags
275,60 € 519,20 € 644,80 € 798,00 €
Pflegehilfsmittel gemäß § 40Abs. 2 SGB XI 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohngruppenzuschlag
gemäß § 38a SGB XI
214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Wohnraumanpassung Bis zu 4.000 € je Maßnahme Bis zu 4.000 € je Maßnahme Bis zu 4.000 € je Maßnahme Bis zu 4.000 € je Maßnahme Bis zu 4.000 € je Maßnahme

Bei Fragen zu Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung sprechen Sie uns gerne an, wir kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Krankenkasse

Leistungen der Krankenkasse SGB V

Leistungen aus der Krankenkassen können durch Haus- und Fachärzte über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet werden.

Verordnungsfähige Maßnahmennach §37 Absatz 2 SGB V
sind z.B.:

  • Medikamentengabe (Tabletten, Augentropfen, Ohrentropfen, Einreibungen, Medizinische Bäder…)
  • Überwachung von Vitalparameter wie z.B. Blutdruck und Blutzucker
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
  • Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen ausziehen
  • Wundverbände
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomabehandlung
  • Versorgung bei PEG
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
  • Durchführung von Injektionen subcutaner und intramuskulärer Art
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Überwachung von Infusions- und/oder Schmerztherapien
Arzt im Gespräch mit Patientin

Hauswirtschaft und Betreuung

Entlastungsbetrag und niedrigschwellige Betreuungs- und
Entlastungsangebote gemäß § 45b

Seit dem 01.01.2017 erhält jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad einen zusätzlichen 

Betrag in Höhe von 125,00 € monatlich.
Der Entlastungsbetrag kann für Tages-oder Nachtpflege, Kurzeitpflege und Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote dienen der Entlastung von pflegenden Angehörigen und sollen dem pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in häuslicher Umgebung ermöglichen.
Unser Angebot reicht hierbei von der hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Betreuung von Demenzkranken Personen.

Unsere Leistungen für Sie sind:

  • Haushalt reinigen
  • Einkäufe erledigen
  • Botengänge durchführen
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof
  • Betreuung von Demenzkranken
  • Hilfe beim Kochen

Antrag auf niedrigschwellige Betreuung und Entlastung

Für einen Antrag sollten Sie sich direkt an ihre Pflegekasse wenden.
Hier erfahren Sie wie hoch das Guthaben ist, denn nicht in Anspruch genommene niedrigschwellige Betreuungsleistungen können in das nächste Kalenderjahr übernommen werden. Sie müssen aber bis Ende des nächsten Kalenderhalbjahres aufgebraucht sein.
Wir können durch eine Abtretungserklärung die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Sicherlich haben Sie noch viele Fragen an uns,
wir kommen gerne zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen.

Elder care nurse playing jigsaw puzzle with senior woman in nursing home

Wir beraten Sie gerne...

Wir führen bei Ihnen zu Hause für Sie und Ihren pflegenden Angehörigen eine unabhängige Pflegeberatung durch.

Welche Vorteile und Ziele hat diese
Pflegeberatung und Pflegeschulung:

  • Das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen wird erhöht
  • Die Pflegeperson wird entlastet durch praktische Tipps, Anleitung und Beratung
  • Information über zusätzliche mögliche Leistungen.
  • Die Pflegenden zu stärken, Ängste und Unsicherheiten zu nehmen.
 
Inhalte der Pflegeberatung:
 
  • Erfassung der Pflegesituation
  • Gesundheitsberatung
  • Beratung zur Selbstpflege der Pflegeperson
    (z.B. rückenschonendes Arbeiten).
  • Beratung und Organisation von Heil- und Hilfsmitteln.

45 SGB XI Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen(1) Die Pflegekassen sollen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anbieten um:

  • Soziales Engagement im Bereich der Pflege, zu fördern und zu stärken
  • Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie
  • Pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern.

Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI

Die Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit ist ein verpflichtender Termin. Sie soll sicherstellen, dass Sie die nötige Unterstützung bei der Pflege erhalten. Die Beratung findet durch Pflegefachkräfte statt.

Wir leiten das Gutachten an ihre Kasse weiter und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Doctor reassuring older woman in modern clinic

Verhinderungspflege

Sie sind verhindert, wir sind für Sie da.

Verhinderungspflege § 39 SGB XI

„Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.“

Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden ab Pflegegrad zwei und wenn bei der Pflegekasse eine private Pflegeperson eingetragen ist. Die Pflegeperson muss den zu Pflegenden seit mindestens sechs Wochen betreuen und versorgen.

Welche Kosten übernimmt Ihre Pflegeversicherung?

  • Bis 6 Wochen oder auch stundenweise bis zu 1612€ zuzüglich maximal 806€ aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege.
  • Stundenweise Verhinderungspflege, die die Pflegeversicherung abdeckt, kann dann notwendig sein, wenn Ihre Pflegeperson einen Arzttermin wahrnehmen muss, gerne auch mal mit Zeit Einkaufen möchte oder auch einen Theaterbesuch plant. Das besondere dieser Leistung ist, dass das Pflegegeld erhalten bleibt (unter 8 Stunden Pflege am Tag). Es muss vorher beantragt werden. Tage, an denen die Ersatzpflege weniger als acht Stunden dauert, werden nicht an den Gesamtanspruch von 28 Tagen pro Kalenderjahr angerechnet.
Group of young doctor during home visit senior people